Deine Rechte jetzt durch­setzen

Mahle kündigt

Sebastian Binzberger

Rechtsanwalt

Mahle Entlassungen Anwalt

Deine Ansprüche durch­setzen

Hast Du gerade eine Kündigung von Mahle erhalten – oder ein Angebot zum Aufhebungsvertrag, das Du innerhalb weniger Tage unterschreiben sollst? Fragst Du Dich, ob die angebotene Abfindung fair ist – oder ob Du gerade bares Geld verschenkst? Der Stuttgarter Autozulieferer Mahle baut seit Jahren massiv Stellen ab. Im November 2025 kündigte das Unternehmen an, weltweit rund 1.000 weitere Stellen zu streichen – ein erheblicher Teil davon in Deutschland, vor allem in Stuttgart, im Vertrieb und in der Entwicklung. Standorte wurden bereits geschlossen, weitere stehen auf der Kippe. Für Tausende Beschäftigte bedeutet das: Unsicherheit, Druck und die dringende Frage, was jetzt zu tun ist. Die Antwort ist klar: Deine Rechte kennen und konsequent durchsetzen. Das Kündigungsschutzgesetz gilt auch bei Großkonzernen wie Mahle. Betriebsbedingte Kündigungen müssen rechtlich sauber begründet sein, die Sozialauswahl muss korrekt durchgeführt werden, und Aufhebungsverträge sind kein Muss – sie sind ein Angebot, das Du ablehnen oder nachverhandeln kannst. Wir begleiten Dich dabei, Deinen Fall einzuschätzen, Fehler des Arbeitgebers zu identifizieren und das Beste aus Deiner Situation herauszuholen – deutschlandweit, digital-first, direkt erreichbar.

Unsere Leistungen

Nicht jede betriebsbedingte Kündigung, die Mahle ausspricht, hält einer rechtlichen Prüfung stand. Der Arbeitgeber muss dringende betriebliche Erfordernisse nachweisen, eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchführen und prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung an anderer Stelle im Unternehmen möglich ist. Fehler bei einem dieser Punkte können die Kündigung unwirksam machen. Hinzu kommen formale Anforderungen: Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG), und bei einer Massenentlassung muss das besondere Verfahren nach § 17 KSchG eingehalten werden. Wir prüfen Deine Kündigung systematisch auf all diese Punkte – und sagen Dir klar, was Deine Chancen sind.
Viele Mahle-Beschäftigte erhalten keinen Kündigungsbrief, sondern ein Angebot zum Aufhebungsvertrag – oft verbunden mit einer Abfindung und einer Frist zur Unterzeichnung von wenigen Tagen. Das Ziel des Arbeitgebers ist klar: eine schnelle, rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne den Aufwand eines Kündigungsschutzverfahrens. Für Dich bedeutet das: Wer unterschreibt, ohne zu prüfen, verschenkt oft erhebliches Geld. Aufhebungsverträge können außerdem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Wir prüfen, ob das Angebot fair ist, ob die Abfindung der Situation entspricht und ob Nachverhandlungspotenzial besteht – und wir verhandeln für Dich.
Es gibt keine gesetzliche Abfindungsformel. In der Praxis orientieren sich Abfindungen häufig an der Faustformel eines halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr – aber das ist ein Ausgangspunkt, kein Deckel. Die tatsächliche Höhe hängt von der Stärke Deiner rechtlichen Position ab: Je mehr Fehler der Arbeitgeber gemacht hat, desto mehr ist verhandelbar. Wir kennen das Vorgehen von Großunternehmen wie Mahle in Restrukturierungssituationen und wissen, wie man in diesen Verfahren wirksam agiert.
Wenn Mahle an einem Standort oder im gesamten Unternehmen größere Entlassungswellen durchführt, greifen die besonderen Vorschriften der §§ 17 ff. KSchG. Der Arbeitgeber muss die Agentur für Arbeit anzeigen und den Betriebsrat vorab konsultieren. Fehler in diesem Verfahren – etwa eine unvollständige Anzeige oder eine mangelhafte Konsultation – können zur Unwirksamkeit der gesamten Kündigungswelle führen. Wir prüfen, ob das Massenentlassungsverfahren korrekt durchgeführt wurde – und nutzen Fehler konsequent für Dich.
Mahle hat angekündigt, Beschäftigte von geschlossenen Standorten auf andere Werke zu versetzen – teils über 100 Kilometer entfernt. Was zumutbar ist und was nicht, ist eine Rechtsfrage. Wer eine Versetzung oder Änderungskündigung erhält, hat Möglichkeiten: das Angebot ablehnen und klagen, es unter Vorbehalt annehmen und die Zumutbarkeit klären lassen oder nachverhandeln. Wir helfen Dir, die richtige Entscheidung für Deine Situation zu treffen.
Rechtsanwalt Binzberger

Unsere Kanzlei

kumkar & co steht für Anwaltsarbeit, die wirkt – ohne Warteschleife, ohne Juristendeutsch, ohne das Gefühl, eine Nummer zu sein. Wir vertreten Arbeitnehmer bundesweit in allen Fragen rund um Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung – auch und gerade gegenüber großen Arbeitgebern wie Mahle. Unsere Erfahrung aus Verfahren gegen Automobilunternehmen, Versicherungen und Großkonzerne – bis hin zu Verfahren vor dem BGH und dem EuGH – zeigt: Auch vermeintlich übermächtige Gegner lassen sich mit dem richtigen Vorgehen in die Schranken weisen. Wer seine Rechte kennt und konsequent durchsetzt, ist in einer stärkeren Position, als viele denken. Wir sind remote-first, direkt erreichbar und sprechen Klartext. Melde Dich – wir melden uns schnell zurück.

Deine Vorteile

Gerade in Massenentlassungsverfahren wie dem bei Mahle machen Großunternehmen regelmäßig Fehler – in der Sozialauswahl, bei der Betriebsratsanhörung oder im Massenentlassungsverfahren. Wer einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite hat, kann diese Fehler identifizieren und nutzen. Das bedeutet entweder eine stärkere Klageposition oder – in den meisten Fällen – eine deutlich bessere Abfindung. Hinzu kommt: Ein Kündigungsschutzverfahren kostet Zeit und Geld, das auch Mahle nicht verschwenden will. Das schafft Verhandlungsmasse. Und wer weiß, dass ein Aufhebungsvertrag kein Zwang ist, sitzt am Verhandlungstisch auf einer völlig anderen Seite.

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Das sagen unsere Mandanten

Unser Beratungs­prozess

Einfach, direkt und effizient

Erst­einschätzung

Du schilderst uns Deine Situation – per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz. Wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und geben Dir eine erste ehrliche Einschätzung: Wie stark ist Deine Position, welche Optionen hast Du, was ist realistisch?

Strategie und Mandat

Wir erarbeiten gemeinsam eine klare Strategie. Du weißt von Anfang an, welche Kosten entstehen, welche Risiken bestehen und welchen Weg wir empfehlen. Keine Überraschungen, kein Juristendeutsch – Klartext von Anfang an.

Umsetzung und Durch­setzung

Wir übernehmen die Kommunikation mit Mahle und dessen Anwälten, reichen die Kündigungsschutzklage ein, verhandeln die Abfindung und begleiten Dich durch das gesamte Verfahren – bis zur Lösung.

Häufig gestellte Fragen

Notiere Dir das genaue Datum, an dem die Kündigung in Deinen Briefkasten gelangt ist. Ab diesem Tag läuft die Dreiwochen-Frist für die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG. Verpasst Du diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie fehlerhaft war. Kontaktiere so schnell wie möglich einen Anwalt.
Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist ein Angebot – Du musst ihm nicht zustimmen. Unterschreibe nichts, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben. Die Frist, die Mahle Dir setzt, ist eine Verhandlungstaktik, kein Gesetz.
In vielen Fällen ja. Die Höhe der Abfindung hängt davon ab, wie stark Deine rechtliche Position ist. Je mehr formale oder inhaltliche Fehler der Arbeitgeber gemacht hat, desto mehr Spielraum besteht. Lass das Angebot prüfen, bevor Du unterschreibst.
Wenn Du die Voraussetzungen des einschlägigen Tarifvertrags erfüllst – etwa ein bestimmtes Lebensalter und eine Mindestbetriebszugehörigkeit –, kann die ordentliche Kündigung tarifvertraglich ausgeschlossen sein. Das ist eine erheblich stärkere Verhandlungsposition. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang tariflicher Schutz für Dich gilt.
Wenn Mahle an einem Standort eine größere Anzahl von Arbeitnehmern entlässt, greifen die §§ 17 ff. KSchG. Fehler in diesem Verfahren – etwa eine mangelhafte Konsultation des Betriebsrats oder eine fehlerhafte Anzeige bei der Agentur für Arbeit – können die gesamte Kündigungswelle unwirksam machen. Auch das prüfen wir systematisch.
Das hängt von den konkreten Umständen ab. Eine unzumutbare Versetzung – etwa über 100 Kilometer entfernt, mit erheblichen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen – muss nicht einfach hingenommen werden. Wir prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten Du hast.
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung nach § 102 BetrVG angehört werden. Fehlt diese Anhörung oder ist sie fehlerhaft, ist die Kündigung unwirksam. Frag beim Betriebsrat nach, wie und wann die Anhörung stattgefunden hat.
Grundsätzlich ja – wer durch einen Aufhebungsvertrag selbst zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beiträgt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Sperrzeit entfallen, etwa wenn der Arbeitgeber glaubhaft eine betriebsbedingte Kündigung in Aussicht gestellt hat. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
Wir arbeiten remote-first: Du erreichst uns per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz – ohne Anreise, ohne Wartezeit. Nach einer ersten Einschätzung Deiner Situation besprechen wir gemeinsam das Mandat, die Kosten und die Strategie. Transparent, direkt und ohne Überraschungen.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Streitwert Deines Falls. Viele Arbeitnehmer haben eine Rechtsschutzversicherung, die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Wir helfen Dir dabei, die Deckungszusage einzuholen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Egal, welche Art rechtlichen Rat Sie benötigen, das Team von Rechtsanwalt Binzberger steht Ihnen zur Verfügung. Nutzen Sie das Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage.

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