bevor du unterschreibst
Rechtsanwalt
Ein Aufhebungsvertrag – auch Auflösungsvertrag genannt – ist eine beiderseitige Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber, mit der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung braucht kein Teil einen Grund anzugeben, und es gibt keine Kündigungsschutz-Klagefrist wie bei Kündigungen (§ 4 KSchG). Hinweis: Anfechtungsfristen nach § 124 BGB bleiben unberührt.
Klingt unkompliziert. Ist es aber oft nicht. Denn mit deiner Unterschrift verzichtest du auf eine Reihe von Schutzrechten, die dir das Gesetz eigentlich gewährt: Kündigungsschutz nach dem KSchG, Sozialplanleistungen, tarifliche Ansprüche – und oft auch auf eine faire Abfindung. Hinzu kommt ein weiteres Risiko, das viele unterschätzen: die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Damit ein Aufhebungsvertrag überhaupt wirksam ist, muss er gemäß § 623 BGB zwingend schriftlich abgefasst und von beiden Parteien eigenhändig unterzeichnet sein. Ein mündlich vereinbarter Aufhebungsvertrag ist unwirksam – genauso wie eine Vereinbarung per E-Mail oder WhatsApp.
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Du schilderst deine Situation. Wir bewerten deine Ausgangslage und geben dir eine klare Einschätzung: was realistisch ist, was möglich ist, was du riskierst.
Wir prüfen den Aufhebungsvertrag vollständig, schätzen das Verhandlungspotenzial ein und empfehlen dir, ob du unterschreiben, nachverhandeln oder ablehnen solltest.
Wir führen das Gespräch mit der Gegenseite, verhandeln bessere Konditionen oder begleiten dich, wenn du den Vertrag ablehnst und eine Kündigung folgt.
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