Ihr Fahrzeug verliert an Wert – die Versicherung soll zahlen
Rechtsanwalt
Stellen Sie sich vor: Ihr Fahrzeug wird nach dem Unfall von einer Markenwerkstatt auf höchstem Niveau instandgesetzt. Neue Originalteile, lückenlose Dokumentation, keine technischen Restschäden. Technisch betrachtet ist das Fahrzeug wieder in einwandfreiem Zustand.
Und trotzdem hat es auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Wert als vor dem Unfall.
Der Grund ist rein marktpsychologischer Natur: Potenzielle Käufer wissen, dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hatte. Verborgene Folgeschäden, nachlassende Haltbarkeit von Schweißpunkten oder Falzverbindungen, Risiken bei nicht fachgerecht durchgeführten Reparaturen – all das lässt sich von außen nicht ausschließen. Diese Skepsis drückt auf den Preis. Der Bundesgerichtshof hat diesen Wertverlust – die sogenannte merkantile Wertminderung – seit Jahrzehnten als eigenständige Schadensposition anerkannt.
Der Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung wird gemäß § 251 Abs. 1 BGB in Geld geleistet – denn eine Wiederherstellung des Marktwerts durch Reparatur ist nicht möglich. Grundlage ist der schadensrechtliche Grundsatz aus § 249 BGB, wonach der Geschädigte so zu stellen ist, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Das gilt unabhängig davon, ob er das Fahrzeug tatsächlich verkaufen möchte.
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