Einvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Ablauf und was Sie beachten müssen

Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Kosten und Nerven. Erfahrt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Regelungen ihr treffen solltet und wie der Ablauf vom Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss verläuft. Rechtsanwalt Sebastian Binzberger (kumkar & co) begleitet euch durch den gesamten Prozess.

was braucht man für eine einvernehmliche scheidung
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Warum eine einvernehmliche Scheidung der bessere Weg sein kann

Ihr habt euch gemeinsam dazu entschlossen, getrennte Wege zu gehen? Dann ist eine einvernehmliche Scheidung im Familienrecht oft die vernünftigste Lösung. Anders als bei streitigen Scheidungsverfahren, die sich über Jahre hinziehen und emotional wie finanziell belasten können, ermöglicht die einvernehmliche Scheidung einen respektvollen Abschluss eurer Ehe.

Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht, dass ihr in allen Punkten einer Meinung sein müsst. Vielmehr geht es darum, sich über die wesentlichen Folgen der Scheidung zu verständigen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Das spart nicht nur Geld und Zeit, sondern schont auch eure Nerven und die eurer Kinder.

Beachtet allerdings, dass es einen “gemeinsamen Anwalt” grundsätzlich nicht gibt. Eine Partei ist anwaltlich vertreten und die andere eben nicht. Der Anwalt wird seine Mandantschaft bestmöglich vertreten. Die Interessen der anderen Partei können, aber müssen nicht gewahrt werden. Wenn man Zweifel hat schutzlos ausgeliefert zu sein, empfiehlt es sich auf der anderen Seite ebenfalls einen Anwalt zu konsultieren- jedenfalls im Hintergrund.

Die rechtlichen Grundlagen der einvernehmlichen Scheidung

Nach § 1564 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz geht vom Scheitern aus, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Partner darüber einig, dass die Ehe gescheitert ist.

Das deutsche Scheidungsrecht kennt keine formlose Trennung. Stattdessen müsst ihr nachweisen können, dass ihr getrennt gelebt habt. Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen. Diese einjährige Trennungszeit ist auch bei völliger Einigkeit einzuhalten – nur in Ausnahmefällen bei unzumutbarer Härte kann davon abgewichen werden.

Die Trennung muss dabei nicht zwingend räumlich erfolgen. Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, wenn ihr getrennte Haushalte führt. Das bedeutet: keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr, jeder wäscht seine eigene Wäsche, keine gegenseitigen Versorgungsleistungen. Diese Form der Trennung solltet ihr jedoch gut dokumentieren können, da sie im Zweifel nachzuweisen ist.

Was ihr für eine einvernehmliche Scheidung regeln solltet

Bevor ihr den Scheidungsantrag stellt, solltet ihr wichtige Punkte klären. Je mehr ihr im Vorfeld einvernehmlich regelt, desto reibungsloser und kostengünstiger verläuft das Scheidungsverfahren.Wir raten dringend zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung – also einem “Ehevertrag für die Trennung”.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Maßgeblich sind hierfür die Bestimmungen des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG), auf das § 1587 BGB ausdrücklich verweist. Danach werden die während der Ehezeit erworbenen Anrechte beider Partner grundsätzlich hälftig geteilt. Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch – ihr müsst also nichts beantragen. Der Ausgleich erfolgt automatisch, sofern ihr nicht ausdrücklich darauf verzichtet.

Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist durch notariell beurkundete Vereinbarung möglich. Dies kann sinnvoll sein, wenn beide Partner ähnlich hohe Rentenansprüche haben oder wenn ein Partner bereits eine ausreichende Altersversorgung besitzt. Wir bei kumkar & co können euch hierbei helfen und euch in unserem deutschlandweiten Notarnetzwerk kurzfristig einen Notartermin verschaffen. Beachtet jedoch, dass ein Verzicht gut überlegt sein sollte, da er langfristige finanzielle Auswirkungen hat.

Unterhaltsfragen

Klärt frühzeitig, ob und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist. Dabei sind verschiedene Unterhaltsformen zu unterscheiden: Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB für die Zeit zwischen Trennung und Scheidung sowie nachehelicher Unterhalt nach §§ 1569 ff. BGB für die Zeit nach der Scheidung.

Der Trennungsunterhalt soll die Lebensverhältnisse während der Trennung aufrechterhalten. Er wird gezahlt, wenn ein Ehepartner bedürftig ist und der andere leistungsfähig. Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung – jeder Ehegatte soll für seinen Unterhalt selbst sorgen. Nachehelicher Unterhalt kommt nur in Betracht, wenn bestimmte Unterhaltstatbestände erfüllt sind, etwa Betreuungsunterhalt wegen gemeinsamer Kinder, Altersunterhalt oder Unterhalt wegen Krankheit.

Vereinbarungen zum Unterhalt könnt ihr in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Wir bei kumkar & co können euch hierbei helfen und euch in unserem deutschlandweiten Notarnetzwerk kurzfristig einen Notartermin verschaffen. Solche Regelungen bieten Rechtssicherheit und vermeiden spätere Streitigkeiten. Beachtet jedoch, dass ihr nicht vollständig auf künftigen Unterhalt verzichten könnt, wenn dadurch eine Sozialhilfebedürftigkeit entstünde.

Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich

Lebt ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen. Nach § 1378 BGB hat derjenige Ehegatte, der einen geringeren Zugewinn erzielt hat, einen Anspruch auf die Hälfte der Differenz.

Der Zugewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen Anfangsvermögen bei Eheschließung und Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags. Dabei werden Erbschaften und Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe erhalten hat, dem Anfangsvermögen zugerechnet.

In der Praxis können diese Berechnungen komplex werden. Eine einvernehmliche Regelung zum Zugewinnausgleich, etwa durch Vereinbarung einer pauschalen Abfindung oder Übertragung bestimmter Vermögenswerte, kann aufwendige Vermögensberechnungen vermeiden. Wir bei kumkar & co können euch hierbei helfen und euch in unserem deutschlandweiten Notarnetzwerk kurzfristig einen Notartermin verschaffen. Auch hier gilt: Solche Vereinbarungen bedürfen der notariellen Beurkundung.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Habt ihr gemeinsame Kinder, bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626 BGB auch nach der Scheidung bestehen, sofern ihr nichts anderes vereinbart. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass ihr wichtige Entscheidungen das Leben der Kinder betreffend weiterhin gemeinsam treffen müsst.

Für den Alltag der Kinder ist zu klären, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil gestaltet wird. Je konkreter ihr diese Regelungen trefft, desto besser für alle Beteiligten. Berücksichtigt dabei immer das Wohl eurer Kinder – sie sollten zu beiden Elternteilen eine gute Beziehung aufbauen und pflegen können.

Umgangsvereinbarungen könnt ihr privat schriftlich festhalten. Möchtet ihr eine vollstreckbare Regelung, könnt ihr diese beim Jugendamt oder Familiengericht beurkunden lassen. Auch eine Vereinbarung über den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle solltet ihr treffen.

Aufteilung von Hausrat und gemeinsamer Wohnung

Nach § 1568a BGB können beide Ehepartner die Aufteilung des Hausrats verlangen. Zum Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände, die während der Ehe dem gemeinsamen Haushalt gedient haben. Grundsätzlich behält jeder die Gegenstände, die ihm gehören.

Bei der gemeinsamen Wohnung oder dem Eigenheim ist zu entscheiden, wer darin wohnen bleibt oder ob verkauft werden soll. Lebt ihr zur Miete, kann der Mietvertrag auf einen Partner übertragen werden. Bei Wohneigentum sind verschiedene Lösungen denkbar: Verkauf und Teilung des Erlöses, Übertragung auf einen Partner gegen Ausgleichszahlung oder weitere gemeinsame Verwaltung bei Vermietung.

Diese Fragen solltet ihr möglichst frühzeitig und einvernehmlich regeln. Eine schriftliche Vereinbarung über die Aufteilung von Hausrat und Immobilien schafft Klarheit und verhindert spätere Auseinandersetzungen.

kumkar & co unterstützt euch dabei, faire und praktikable Lösungen für alle Folgefragen eurer Scheidung zu finden. Eine gute Vorbereitung macht das Scheidungsverfahren erheblich einfacher und kostengünstiger.

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung folgt einem klaren Ablauf, der bei guter Vorbereitung zügig durchlaufen werden kann.

Trennungsphase und Dokumentation

Nach der Trennung beginnt die einjährige Trennungszeit zu laufen. Dokumentiert den Trennungszeitpunkt genau – er ist später für das Gericht relevant. Bei räumlicher Trennung ist das Datum des Auszugs maßgeblich. Lebt ihr getrennt in einer Wohnung, solltet ihr den Beginn der Trennung schriftlich festhalten und die Aufhebung der gemeinsamen Wirtschaftsführung nachweisen können.

Nutzt die Trennungszeit, um alle wichtigen Regelungen zu treffen. Je besser ihr vorbereitet seid, desto schneller kann die Scheidung später vollzogen werden. Holt erforderliche Unterlagen zusammen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Nachweise über Einkommen und Vermögen, Renteninformationen.

Anwaltliche Vertretung und Scheidungsantrag

Für die Einreichung des Scheidungsantrags benötigt ihr einen Rechtsanwalt – vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang nach § 114 FamFG. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte kann der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen. Eigene Anträge zu Folgesachen kann jedoch nur stellen, wer anwaltlich vertreten ist.

Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, wenn der andere dort noch lebt. Mit dem Scheidungsantrag werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und gegebenenfalls bereits getroffene Vereinbarungen zu Folgesachen.

Versorgungsausgleichsverfahren

Nach Eingang des Scheidungsantrags fordert das Gericht von den Rentenversicherungsträgern Auskünfte über die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte an. Beide Ehepartner müssen dafür Fragebögen ausfüllen. Dieser Vorgang kann mehrere Monate dauern, da verschiedene Versicherungsträger beteiligt sein können.

Habt ihr den Versorgungsausgleich durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen, entfällt dieser Verfahrensabschnitt. Das Gericht prüft dann lediglich, ob die Vereinbarung wirksam ist und ob ein Ehepartner unangemessen benachteiligt wird.

Gerichtstermin und Scheidungsbeschluss

Sobald alle Unterlagen vorliegen, setzt das Gericht einen Scheidungstermin an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist dieser Termin meist eine kurze Formsache. Das Gericht befragt beide Ehepartner, ob die Ehe gescheitert ist und ob sie sich über die Folgesachen geeinigt haben.

Der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte gibt seine Zustimmung zur Scheidung ab. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, verkündet das Gericht den Scheidungsbeschluss. Dieser wird rechtskräftig, wenn innerhalb eines Monats keine Beschwerde eingelegt wird. Mit Rechtskraft ist die Ehe endgültig aufgelöst.

Kosten einer einvernehmlichen Scheidung

Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus den Einkommensverhältnissen der Ehepartner und weiteren Faktoren berechnet. Je höher das Einkommen, desto höher der Verfahrenswert und damit die Kosten.

Gerichtskosten und Anwaltsgebühren

Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sind im Gerichtskostengesetz und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Bei einem Verfahrenswert von beispielsweise 4.000 Euro liegen die Gerichtskosten bei etwa 280 Euro. Die Anwaltsgebühren betragen bei diesem Wert circa 1.200 Euro.

Da bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt beauftragt werden muss, spart ihr bereits erhebliche Kosten gegenüber einer streitigen Scheidung. Beide Ehepartner tragen die Kosten in der Regel je zur Hälfte, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zusätzliche Kosten bei Folgesachen

Müssen Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich gerichtlich geregelt werden, erhöht sich der Verfahrenswert und damit die Kosten. Eine außergerichtliche Einigung durch notarielle Vereinbarung verursacht zwar Notarkosten, ist aber meist günstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Die notarielle Form kann weitestgehend durch gerichtliche Protokollierung ersetzt werden. D.h. unter Umständen kann man außergerichtlich ohne einen Notartermin viel einvernehmlich ganz unkompliziert regeln. Wir bei kumkar & co können euch hierbei helfen und euch in unserem deutschlandweiten Notarnetzwerk kurzfristig einen Notartermin verschaffen.

Praktische Tipps für eine reibungslose einvernehmliche Scheidung

Eine gute Vorbereitung und konstruktive Kommunikation sind der Schlüssel zu einer einvernehmlichen Scheidung, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Offene Kommunikation als Basis

Sprecht frühzeitig und offen über eure Vorstellungen zur Scheidung und den damit verbundenen Regelungen- sofern möglich. Je mehr ihr im Vorfeld klärt, desto weniger Konfliktpotenzial bleibt für das Verfahren. Bleibt sachlich und konzentriert euch auf praktische Lösungen statt auf Schuldfragen oder Vorwürfe.

Alle Unterlagen rechtzeitig zusammentragen

Stellt alle wichtigen Dokumente zusammen, bevor ihr den Scheidungsantrag stellt. Dazu gehören: Heiratsurkunde im Original, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, Einkommensnachweise beider Partner, Nachweise über Vermögen und Schulden, Renteninformationen, Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen.

Je vollständiger eure Unterlagen sind, desto schneller kann das Verfahren durchgeführt werden. Verzögerungen entstehen oft dadurch, dass Dokumente nachgefordert werden müssen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Auch wenn ihr euch einig seid, ist anwaltliche Beratung sinnvoll. Ein erfahrener Anwalt kann euch über eure Rechte und Pflichten aufklären, faire Lösungen entwickeln und dafür sorgen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Das erspart euch spätere Probleme und gibt Sicherheit.

Bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder wenn ihr Regelungen treffen möchtet, die vom gesetzlichen Standard abweichen und ihr euch dabei nicht sicher fühlt, ist es sinnvoll, einen weiteren Anwalt als Interessenvertreter der anderen Partei hinzuzuziehen.

An die Zukunft denken

Trefft Regelungen, die auch langfristig tragfähig sind. Berücksichtigt mögliche Veränderungen, etwa bei den Umgangszeiten mit Kindern, wenn diese älter werden. Flexible Vereinbarungen, die Spielraum für Anpassungen lassen, sind oft besser als starre Regelungen.

Denkt auch an praktische Details: Wer ist für welche Versicherungen zuständig? Wie werden gemeinsame Kredite abgelöst? Wer behält welche Haustiere? Solche Fragen mögen klein erscheinen, können aber großen Streit verursachen, wenn sie nicht geklärt sind.

Checkliste: Schritte zur einvernehmlichen Scheidung

Vor der Trennung:

  • Klärung der wichtigsten Fragen untereinander
  • Recherche zu rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Erste Beratungsgespräche mit Anwalt oder Mediator

Nach der Trennung:

  • Trennungsdatum dokumentieren
  • Getrennte Konten einrichten
  • Unterlagen zusammenstellen
  • Regelungen zu Unterhalt, Vermögen, Kindern treffen
  • Bei Bedarf notarielle Vereinbarungen schließen

Nach Ablauf des Trennungsjahres:

  • Anwalt mit Einreichung des Scheidungsantrags beauftragen
  • Fragebögen zum Versorgungsausgleich ausfüllen
  • Scheidungskosten klären und aufteilen
  • Auf Gerichtstermin vorbereiten

Nach dem Gerichtstermin:

  • Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses abwarten
  • Namensänderung beim Standesamt beantragen (falls gewünscht)
  • Versicherungen und Verträge anpassen
  • Steuerklasse ändern lassen

Eine einvernehmliche Scheidung ist der bessere Weg

Eine einvernehmliche Scheidung bietet euch die Chance, eure Ehe in Würde zu beenden und eine Grundlage für ein respektvolles Miteinander danach zu schaffen. Ihr spart Zeit, Geld und emotionale Belastung. Vor allem wenn Kinder beteiligt sind, ist eine einvernehmliche Lösung der beste Weg, um den Übergang zur neuen Familiensituation so sanft wie möglich zu gestalten.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in offener Kommunikation, realistischen Erwartungen und der Bereitschaft, Kompromisse einzugehen. Holt euch frühzeitig rechtliche Unterstützung, um eure Rechte zu kennen und faire Lösungen zu finden.

kumkar & co begleitet euch durch den gesamten Prozess der einvernehmlichen Scheidung. Von der ersten Beratung über die Ausarbeitung von Vereinbarungen bis zur Vertretung vor Gericht stehen wir euch mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen zur Seite. Kontaktiert uns für ein erstes Gespräch, in dem wir eure Situation besprechen und gemeinsam die nächsten Schritte planen können.

Häufig gestellte Fragen

Eine einvernehmliche Scheidung dauert ab Ablauf des Trennungsjahres meist vier bis sechs Monate. Die Dauer hängt davon ab, wie schnell die Rentenversicherungsträger die Auskünfte zum Versorgungsausgleich erteilen und wie ausgelastet das zuständige Familiengericht ist. Habt ihr auf den Versorgungsausgleich verzichtet, kann das Verfahren deutlich schneller abgeschlossen werden.

Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Der andere Partner kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ohne selbst einen Anwalt zu beauftragen. Dies spart erhebliche Kosten. Allerdings solltet ihr bedenken, dass der Anwalt nur die Interessen seines Mandanten vertritt. Für unabhängige Beratung kann es sinnvoll sein, zumindest eine erste Beratung bei einem eigenen Anwalt in Anspruch zu nehmen oder einen Anwalt im Hintergrund agieren zu lassen.

Grundsätzlich ist das Trennungsjahr auch bei Einigkeit einzuhalten. Nur in Ausnahmefällen bei unzumutbarer Härte kann nach § 1565 Abs. 2 BGB darauf verzichtet werden. Dies kommt etwa bei häuslicher Gewalt oder schweren psychischen Belastungen in Betracht. Die Hürden dafür sind jedoch hoch – eine bloße Ungeduld oder wirtschaftliche Gründe reichen nicht aus.

Bei Wohneigentum gibt es mehrere Möglichkeiten: Verkauf und Teilung des Erlöses, Übertragung auf einen Partner gegen Ausgleichszahlung, weitere gemeinsame Verwaltung oder Realteilung bei Mehrfamilienhäusern. Welche Lösung die beste ist, hängt von eurer individuellen Situation ab. Wichtig ist, dass ihr eure Entscheidung notariell beurkunden lasst, wenn ein Partner das Eigentum übernehmen soll.Wir bei kumkar & co können euch hierbei helfen und euch in unserem deutschlandweiten Notarnetzwerk kurzfristig einen Notartermin verschaffen.

Nein, ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist freiwillig und sollte gut überlegt sein. Der Versorgungsausgleich soll die unterschiedlichen Rentenansprüche ausgleichen, die während der Ehe entstanden sind. Gerade wenn ihr zugunsten der Familie beruflich zurückgesteckt habt, solltet ihr nicht leichtfertig darauf verzichten. Lasst euch zu den langfristigen Auswirkungen beraten.

Könnt ihr euch während des laufenden Scheidungsverfahrens nicht mehr einigen, wird aus der einvernehmlichen eine streitige Scheidung. Dies verlängert das Verfahren erheblich und erhöht die Kosten. Der nicht anwaltlich vertretene Partner muss dann ebenfalls einen Anwalt beauftragen. Um dies zu vermeiden, solltet ihr alle wichtigen Punkte vor Einreichung des Scheidungsantrags klären.

Grundsätzlich trägt jeder Partner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden meist hälftig geteilt. Ihr könnt aber auch eine andere Kostenteilung vereinbaren, etwa dass der besser verdienende Partner alle Kosten übernimmt. Eine solche Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden.

Ja, das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Scheidung bestehen, sofern nichts anderes gerichtlich festgelegt wird. Ihr trefft wichtige Entscheidungen bezüglich der Kinder weiterhin gemeinsam. Alltagsentscheidungen trifft derjenige Elternteil, bei dem die Kinder überwiegend leben. Das gemeinsame Sorgerecht ist im Interesse der Kinder grundsätzlich vorzugswürdig.

Vereinbarungen zu Unterhalt können unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Der Versorgungsausgleich kann nachträglich nur in engen Grenzen korrigiert werden. Regelungen zum Zugewinnausgleich sind nach Abschluss bindend. Deshalb ist es wichtig, Vereinbarungen von Anfang an durchdacht und mit Blick auf die Zukunft zu treffen.

Auch wenn ein Ehepartner im Ausland lebt, kann die Scheidung in Deutschland durchgeführt werden, sofern einer der Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Es gilt das persönliche Erscheinen vor Gericht. Ein Online Verfahren ist nicht möglich. Es können jedoch internationale Zuständigkeitsfragen und Fragen des anzuwendenden Rechts auftreten, die fachkundige Beratung erfordern. kumkar & co berät euch auch bei internationalen Scheidungsfällen kompetent und umfassend.

Teilen

Inhalt

Verwandte Beiträge

kündigungsschutzklage bei fristloser kündigung
Fristlose Kündigung erhalten? Jetzt schnell handeln! Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden. Die rechtlichen Hürden für...
wann kann eine wohnung fristlos gekündigt werden
Eine fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis ohne Kündigungsfrist, ist aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Erfahrt, welche wichtigen Gründe eine...
aufhebungsvertrag leitender angestellter
Leitende Angestellte haben beim Aufhebungsvertrag besondere Verhandlungsspielräume, aber auch Risiken. Eingeschränkter Kündigungsschutz schwächt die Position, aber gemeinsame Interessen an...