Das Wichtigste im Überblick
- Beamtenpensionen sind eigenständige Versorgungen: Der Versorgungsausgleich bei Beamten unterscheidet sich grundlegend vom Ausgleich gesetzlicher Rentenansprüche, da Pensionsansprüche nicht auf Beitragszahlungen basieren, sondern auf dem Dienstverhältnis.
- Komplexe Berechnungsmethoden erforderlich: Die Bewertung von Beamtenversorgungen erfordert spezielle versicherungsmathematische Berechnungen, die Besoldungsgruppe, Dienstzeit und Versorgungssätze berücksichtigen – Fehler können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
- Frühzeitige Planung schützt vor Überraschungen: Beamte sollten sich bereits vor oder spätestens während der Ehe über die Auswirkungen einer möglichen Scheidung auf ihre Altersversorgung informieren, da der Versorgungsausgleich die spätere Pension erheblich reduzieren kann.
Warum der Versorgungsausgleich bei Beamten besondere Aufmerksamkeit verdient
Eine Scheidung hat weitreichende finanzielle Konsequenzen – insbesondere für die Altersvorsorge. Während bei Arbeitnehmern der Versorgungsausgleich sich auf gesetzliche Rentenansprüche bezieht, stehen Beamte vor einer besonderen Situation: Ihre Pension folgt anderen Regeln und Berechnungsgrundlagen.
Der Versorgungsausgleich bei Beamten ist hochkomplex und weist viele Besonderheiten auf. Die Beamtenversorgung unterscheidet sich fundamental von der gesetzlichen Rentenversicherung, was sowohl bei der Bewertung als auch beim Ausgleich zu beachten ist. Für viele Beamte kommt die Erkenntnis überraschend, dass die jahrzehntelang aufgebaute Versorgung nach einer Scheidung erheblich gemindert sein kann.
Wer die rechtlichen Mechanismen des Versorgungsausgleichs versteht, kann rechtzeitig planen und Überraschungen vermeiden. Umso wichtiger ist es sich durch einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen.
Rechtliche Grundlagen des Versorgungsausgleichs
Der Versorgungsausgleich erfolgt im Rahmen eines Scheidungsverfahrens grundsätzlich von Amts wegen. Das Familiengericht führt den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte automatisch durch, ohne dass die Eheleute einen gesonderten Antrag stellen müssen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), das seit dem 1. September 2009 in Kraft ist. Ziel ist es, die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften gerecht zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Der Gedanke: Beide Ehepartner haben durch ihre gemeinsame Lebensführung zum Aufbau der Altersvorsorge beigetragen – unabhängig davon, wer erwerbstätig war.
Bei Beamten gelten Besonderheiten. Während Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und konkrete Rentenansprüche erwerben, bauen Beamte durch ihre Dienstzeit einen Anspruch auf Pension auf. Diese Pension wird vom Dienstherrn als Alimentationsverpflichtung geleistet. Das macht die Berechnung und den Ausgleich deutlich komplexer.
Die Ehezeit im versorgungsrechtlichen Sinne beginnt mit dem ersten Tag des Monats der Eheschließung und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG). Alle in diesem Zeitraum erworbenen Versorgungsanrechte werden hälftig geteilt.
Ausnahmen vom Versorgungsausgleich sind nur in eng begrenzten Fällen möglich. Bei sehr kurzen Ehen von weniger als drei Jahren wird der Versorgungsausgleich von Amts wegen nur durchgeführt, wenn ein Ehegatte dies beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Zudem können die Ehepartner durch notariell beurkundete Vereinbarungen den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen oder abweichend regeln.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen interner und externer Teilung. Für Bundesbeamte erfolgt der Versorgungsausgleich in der Regel durch interne Teilung, wobei der ausgleichsberechtigte Ehegatte ein eigenes Anrecht bei der Versorgungsbehörde des Dienstherrn erhält. Für Landes- und Kommunalbeamte sieht das Gesetz hingegen überwiegend eine externe Teilung vor, sodass ein Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu Lasten der beamtenrechtlichen Versorgung geschaffen wird (§ 16 VersAusglG).
Besonderheiten der Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich
Die Beamtenpension unterscheidet sich strukturell grundlegend von der gesetzlichen Rente. Während Arbeitnehmer durch Beitragszahlungen Entgeltpunkte sammeln, entsteht der Pensionsanspruch von Beamten allein durch die Dienstzeit. Die Höhe richtet sich nach Besoldungsgruppe, ruhegehaltfähiger Dienstzeit und Versorgungssätzen.
Bei der Beamtenpension handelt es sich um eine Versorgungszusage des Dienstherrn. Der Beamte zahlt während seiner aktiven Dienstzeit keine Rentenbeiträge. Diese Besonderheit macht die Bewertung im Versorgungsausgleich komplex.
Die während der Ehezeit erworbenen Pensionsansprüche werden durch ein versicherungsmathematisches Verfahren bewertet. Der Ehezeitanteil wird ermittelt, indem berechnet wird, welcher Teil der gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit in die Ehezeit fällt.
Maßgeblich für die Bewertung ist grundsätzlich der Wert der Versorgung zum Ende der Ehezeit, als ob zu diesem Zeitpunkt der Versorgungsfall bereits eingetreten wäre (§ 40 Abs. 3 VersAusglG). Individuelle Prognosen künftiger Beförderungen werden regelmäßig nicht berücksichtigt.
Beamte erhalten nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit einen Anspruch auf Pension (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Bei kürzerer Dienstzeit erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Höchstversorgung ist bei Beamten auf 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge begrenzt (§ 14 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG). Diese Deckelung kann im Versorgungsausgleich relevant sein.
Bei Beamten auf Widerruf und Soldaten auf Zeit erfolgt der Ausgleich nach § 16 Abs. 2 VersAusglG stets extern über die gesetzliche Rentenversicherung, da noch keine gesicherten beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche bestehen. Für Beamte auf Probe oder auf Zeit können entsprechende Regelungen gelten.
Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Beamten
Die Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Beamten erfordert eine aufwendige versicherungsmathematische Bewertung. Zunächst muss der Ehezeitanteil an der gesamten Versorgung ermittelt werden. Dazu wird die Dienstzeit während der Ehe ins Verhältnis zur gesamten ruhegehaltfähigen Dienstzeit gesetzt.
Dieser zeitliche Anteil wird auf den Wert der Versorgung zum Ehezeitende angewendet. Die Bewertung erfolgt so, als ob zu diesem Zeitpunkt der Versorgungsfall eingetreten wäre.
Die Versorgungsbehörde des Dienstherrn erstellt für das Familiengericht eine Auskunft über den Ehezeitanteil. Diese enthält den Ausgleichswert – der Betrag, der hälftig auf den anderen Ehepartner übertragen wird. Dieser Wert wird als monatlicher Rentenbetrag ausgewiesen, auch wenn die tatsächliche Zahlung erst Jahre später beginnt.
Ein wichtiger Faktor ist der Kapitalwert der Versorgung. Dieser gibt an, welchen Gegenwartswert die zukünftigen Pensionszahlungen haben. Die Berechnung erfolgt nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen und berücksichtigt Zinsen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Bei Bundesbeamten wird grundsätzlich die interne Teilung angewendet. Der ausgleichsberechtigte Ehepartner erwirbt ein eigenes Anrecht bei der Versorgungsstelle des Dienstherrn. Dieses Anrecht wird dynamisiert und nimmt an zukünftigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen teil.
Bei Landes- und Kommunalbeamten erfolgt hingegen in der Regel eine externe Teilung. Das Anrecht wird in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Der ausgleichsberechtigte Ehepartner erhält später eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung, während die Pension des Beamten entsprechend gemindert wird.
Die Berechnung erfolgt zum Zeitpunkt der Scheidung. Spätere Entwicklungen ändern den festgesetzten Ausgleichswert nicht mehr. Dies kann zu Ungleichheiten führen, da der tatsächliche Wert der Versorgung von der ursprünglichen Bewertung abweichen kann.
Auswirkungen auf die spätere Pension
Der Versorgungsausgleich hat direkte und oft erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der späteren Pension. Die Kürzung wird bereits im Scheidungsverfahren festgelegt und bleibt für die gesamte Dauer der Versorgung bestehen.
Die Pension wird um den auf den ausgleichsberechtigten Ehepartner übertragenen Betrag gemindert. Diese Kürzung ist dauerhaft und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Verstirbt der ausgleichsberechtigte Ehepartner, führt dies nicht automatisch zu einer Wiederauffüllung. Eine Rückübertragung ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §§ 25, 26 VersAusglG möglich.
Die finanziellen Auswirkungen können beträchtlich sein. Bei längerer Ehe und erheblicher Dienstzeit während dieser Zeit kann die spätere Pension um mehrere hundert Euro monatlich gemindert sein. Dies betrifft nicht nur den Lebensstandard im Ruhestand, sondern auch die Witwen- oder Witwerpension.
Beamte sollten nach einer Scheidung prüfen, ob zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge notwendig ist, um die entstandene Versorgungslücke zu schließen. Riester-Rente oder andere geförderte Vorsorgeformen können – je nach Alter – eine Option sein.
Die geminderte Pension führt zu niedrigeren Einkünften im Alter und damit potenziell zu geringerer Steuerbelastung. Umgekehrt muss der ausgleichsberechtigte Ehepartner die erhaltene Versorgung später als Einkommen versteuern. Der Ausgleichsvorgang selbst ist gemäß § 3 Nr. 55a und 55b EStG steuer- und schenkungsteuerfrei.
Sonderfälle und Besonderheiten
Der Versorgungsausgleich bei Beamten kann in verschiedenen Konstellationen besondere Fragen aufwerfen.
Beamte, die neben ihrer Pension noch andere Altersvorsorge aufgebaut haben (private Rentenversicherungen, Riester-Verträge, betriebliche Altersvorsorge), müssen alle diese Anrechte im Versorgungsausgleich berücksichtigen. Jedes Versorgungsanrecht wird gesondert erfasst und ausgeglichen.
Bei Ehen, in denen beide Partner Beamte sind, können die Versorgungsanrechte unter bestimmten Umständen gegeneinander aufgerechnet werden. Eine Saldierung ist bei interner Teilung möglich, bei externer Teilung jedoch nicht gesetzlich vorgesehen. Hier kann eine Aufrechnung nur durch wechselseitige Vereinbarung erfolgen.
Beamte, die während der Ehe befördert wurden, müssen beachten, dass die dadurch entstandenen höheren Pensionsansprüche anteilig in den Versorgungsausgleich einfließen, soweit sie auf die Ehezeit entfallen.
Bei kommunalen Beamten können zusätzliche Versorgungssysteme eine Rolle spielen. Manche Kommunen haben eigene Zusatzversorgungskassen, die neben der beamtenrechtlichen Versorgung bestehen und gesondert berücksichtigt werden müssen.
Bei Beamten mit Schwerbehinderung können die vorzeitige Pensionierungsmöglichkeit und eventuelle Zuschläge die Berechnung beeinflussen. Hier ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich.
Gestaltungsmöglichkeiten und Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Obwohl der Versorgungsausgleich grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt wird, haben Ehepartner verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.
Die weitreichendste ist der vollständige Ausschluss durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Das Gericht prüft jedoch, ob ein Ehepartner dadurch unangemessen benachteiligt würde. Bei großen Unterschieden in den Versorgungsanrechten kann ein vollständiger Ausschluss sittenwidrig und unwirksam sein.
Häufiger sind Teilungsvereinbarungen, bei denen die Ehepartner eine vom gesetzlichen Modell abweichende Aufteilung vereinbaren. Bestimmte Versorgungsanrechte können vom Ausgleich ausgenommen werden, während andere normal geteilt werden.
Eine weitere Möglichkeit ist der schuldrechtliche Versorgungsausgleich. Dabei verzichtet ein Ehepartner auf den Versorgungsausgleich und erhält im Gegenzug andere Leistungen, etwa eine höhere Abfindung beim Zugewinnausgleich oder Immobilienvermögen.
Alle Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich müssen notariell beurkundet werden (§ 8 Abs. 2 VersAusglG). Privatschriftliche Absprachen sind unwirksam. Die notarielle Beurkundung stellt sicher, dass beide Parteien umfassend über die Folgen aufgeklärt wurden.
Bei der Gestaltung von Vereinbarungen sollte anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Gerade bei Beamten mit ihren besonderen Versorgungssystemen ist eine detaillierte Analyse unerlässlich. kumkar & co unterstützt Sie mit umfassender Expertise bei allen Fragen zum Versorgungsausgleich.
Verfahrensablauf im Scheidungsverfahren
Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt. Das Familiengericht leitet das Verfahren automatisch ein, sobald der Scheidungsantrag zugestellt wurde.
Beide Ehepartner erhalten Fragebögen, in denen sie alle Versorgungsanrechte angeben müssen. Das Gericht fordert dann bei allen Versorgungsträgern Auskünfte an. Bei Beamten wendet sich das Gericht an die zuständige Versorgungsstelle des Dienstherrn, die eine detaillierte versicherungsmathematische Berechnung erstellt.
Die Beschaffung dieser Auskünfte nimmt Zeit in Anspruch. Bei Beamtenversorgungen dauert es oft mehrere Monate. Dies ist einer der Hauptgründe, warum Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich länger dauern.
Die Ehepartner haben während des Verfahrens die Möglichkeit, zu den Auskünften Stellung zu nehmen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit können sie die Hinzuziehung eines Sachverständigen beantragen.
Nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses setzen die Versorgungsträger die Entscheidung um. Bei interner Teilung wird für den ausgleichsberechtigten Ehepartner ein eigenes Versorgungskonto eingerichtet.
Es ist möglich, die Scheidung bereits vor Abschluss des Versorgungsausgleichs durchzuführen, wenn besondere Gründe vorliegen. Das Gericht kann das Verfahren über den Versorgungsausgleich abtrennen und gesondert fortführen.
Änderungen und Abänderung nach der Scheidung
Eine einmal rechtskräftig entschiedene Regelung zum Versorgungsausgleich ist grundsätzlich endgültig. Es gibt jedoch bestimmte Konstellationen, in denen eine nachträgliche Änderung möglich ist.
Die wichtigste Ausnahme ist die Abänderung wegen Tod des Ausgleichsberechtigten. Wenn der Ehepartner, der durch den Versorgungsausgleich Anrechte erhalten hat, vor Erreichen der Regelaltersgrenze verstirbt, kann der ausgleichspflichtige Ehepartner eine Rückübertragung beantragen. Voraussetzung ist, dass die übertragenen Anrechte noch nicht oder nur kurz zur Auszahlung gekommen sind.
Eine weitere Möglichkeit besteht bei grober Unbilligkeit. Wenn die Durchführung aus schwerwiegenden Gründen ungerecht erscheint, kann eine Anpassung beantragt werden.
Auch wenn die Berechnung auf falschen Daten beruhte, kann unter Umständen eine Korrektur erfolgen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Fehler erheblich ist und nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist.
Eine Abänderung erfordert immer einen förmlichen Antrag beim Familiengericht. Die Fristen sind streng zu beachten. Eine anwaltliche Beratung ist dringend zu empfehlen, da die rechtlichen Voraussetzungen komplex sind.
Praktische Tipps für Beamte bei Scheidung
Wenn sich eine Scheidung abzeichnet, sollten Beamte frühzeitig bestimmte Schritte unternehmen.
Erstelle eine detaillierte Übersicht über alle eigenen Versorgungsanrechte – nicht nur die Beamtenversorgung, sondern auch jede andere Form von Altersvorsorge. Eine frühzeitige Auskunft bei der eigenen Versorgungsstelle hilft, die voraussichtlichen Auswirkungen abzuschätzen.
Hole auch Informationen über die Versorgungsanrechte des Ehepartners ein. Je vollständiger das Bild ist, desto besser können Konsequenzen eingeschätzt und Vereinbarungen getroffen werden.
Bei der Prüfung einer außergerichtlichen Einigung sollte bedacht werden, dass Verhandlungen über den Versorgungsausgleich oft mit Regelungen zu anderen Scheidungsfolgen verknüpft werden. Eine Gesamtschau aller finanziellen Aspekte kann zu einer ausgewogenen Lösung führen.
Dokumentiere alle relevanten Unterlagen: Bescheide über Beförderungen, Dienstzeitanerkennungen, Nachweise über Ausbildungszeiten. Diese Dokumente können im Verfahren notwendig werden, um die Berechnungen zu überprüfen.
Falls die versicherungsmathematische Berechnung Zweifel aufwirft, sollte diese hinterfragt werden. Ein unabhängiger Sachverständiger kann die Berechnung überprüfen und möglicherweise Fehler aufdecken.
Nach Abschluss der Scheidung ist eine Neuberechnung der voraussichtlichen Altersversorgung sinnvoll, um festzustellen, ob zusätzliche Vorsorge erforderlich ist.
Wer rechtzeitig plant und professionelle Beratung in Anspruch nimmt, kann die finanziellen Folgen besser abfedern. kumkar & co steht Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite.
Checkliste: Versorgungsausgleich bei Scheidung für Beamte
Vor der Scheidung:
- Vollständige Übersicht über alle Versorgungsanrechte erstellen
- Auskunft bei der Versorgungsstelle einholen
- Informationen über Anrechte des Ehepartners sammeln
- Möglichkeiten einer notariellen Vereinbarung prüfen
- Anwaltliche Beratung einholen
Während des Scheidungsverfahrens:
- Fragebögen vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen
- Alle Unterlagen fristgerecht einreichen
- Auskünfte der Versorgungsträger prüfen
- Bei Zweifeln: Sachverständigengutachten in Erwägung ziehen
Nach der Scheidung:
- Bescheid über den Versorgungsausgleich aufbewahren
- Neuberechnung der voraussichtlichen Altersversorgung vornehmen
- Zusätzliche private Altersvorsorge prüfen
- Bei Tod des Ex-Partners: Möglichkeit einer Rückübertragung prüfen
Generelle Empfehlungen:
- Frühzeitige Dokumentation aller versorgungsrelevanten Ereignisse
- Regelmäßige Überprüfung der Versorgungssituation
- Anwaltliche und steuerliche Beratung nutzen
Vorausschauende Planung schützt vor bösen Überraschungen
Der Versorgungsausgleich bei Beamten ist ein komplexes Rechtsgebiet mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen für die Altersvorsorge. Die Besonderheiten der Beamtenversorgung erfordern spezielle versicherungsmathematische Berechnungen, die für Laien oft schwer nachvollziehbar sind.
Wer frühzeitig plant und sich umfassend informiert, kann die finanziellen Folgen einer Scheidung besser abfedern. Die Möglichkeiten zur Gestaltung durch notarielle Vereinbarungen bieten Spielraum für individuelle Lösungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen eine gerechte Teilung der während der Ehe gemeinsam erarbeiteten Altersvorsorge sicherstellen. Eine faire Aufteilung berücksichtigt, dass beide Partner zum gemeinsamen Lebensweg beigetragen haben.
Du stehst vor einer Scheidung und bist unsicher, wie sich der Versorgungsausgleich auf deine Beamtenpension auswirkt? kumkar & co unterstützt dich mit umfassender Beratung und hilft dir, die bestmögliche Lösung für deine Situation zu finden. Kontaktiere uns für ein persönliches Gespräch – gemeinsam sorgen wir dafür, dass deine Altersvorsorge geschützt bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Wird bei jeder Scheidung automatisch ein Versorgungsausgleich durchgeführt?
Ja, grundsätzlich führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Ausnahmen gelten bei sehr kurzen Ehen von unter drei Jahren oder wenn beide Ehepartner wirksam darauf verzichtet haben.
Kann ich den Versorgungsausgleich durch einen Ehevertrag ausschließen?
Ja, durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Das Gericht prüft jedoch, ob die Vereinbarung wirksam ist und keinen Partner sittenwidrig benachteiligt.
Wie wirkt sich der Versorgungsausgleich auf meine spätere Pension aus?
Die während der Ehezeit erworbenen Pensionsansprüche werden grundsätzlich hälftig geteilt. Der übertragene Betrag wird dauerhaft von deiner Pension abgezogen. Die Kürzung kann je nach Konstellation mehrere hundert Euro monatlich betragen.
Bekomme ich die abgegebenen Versorgungsanrechte zurück, wenn mein Ex-Partner stirbt?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Rückübertragung möglich. Wenn dein Ex-Partner vor Erreichen der Regelaltersgrenze verstirbt und die übertragenen Anrechte noch nicht oder nur kurz ausgezahlt wurden, kannst du die Rückübertragung beantragen.
Muss ich auch meine private Altersvorsorge teilen?
Ja, alle während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte werden berücksichtigt. Das umfasst private Rentenversicherungen, Riester-Verträge, betriebliche Altersvorsorge und jede andere Form von Alterssicherung.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich?
Die Beschaffung der Auskünfte von den Versorgungsträgern nimmt oft mehrere Monate in Anspruch. Wenn alle Auskünfte vorliegen, kann das Verfahren innerhalb von sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen werden.
Was passiert, wenn ich während der Ehe befördert wurde?
Beförderungen während der Ehezeit wirken sich auf den Versorgungsausgleich aus. Die dadurch erworbenen höheren Pensionsansprüche werden anteilig einbezogen, soweit sie auf die Ehezeit entfallen.
Kann ich nach der Scheidung noch Änderungen vornehmen?
Eine nachträgliche Änderung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa bei Tod des ausgleichsberechtigten Ex-Partners oder grober Unbilligkeit. Eine Änderung erfordert einen förmlichen Antrag beim Familiengericht.
Gilt der Versorgungsausgleich auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften?
Ja, die Regelungen zum Versorgungsausgleich gelten seit der Einführung der Ehe für alle Ehen einheitlich- unabhängig vom Geschlecht der Partner.
Muss ich die erhaltene Versorgung versteuern?
Ja, die durch den Versorgungsausgleich erhaltene Versorgung ist im Alter als Einkommen zu versteuern. Der Umfang der Steuerpflicht hängt von den gesamten Einkünften im Ruhestand ab.